Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung

Die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach den im Haushalt lebenden Kindern, unabhängig vom Einkommen. Sie erhalten einen staatlichen Zuschuß, der ca. 2/3 der Betreuungskosten abdeckt. Bei Alleinerziehenden werden unter bestimmten Voraussetzungen 100% der Kosten übernommen.


Die aktuellen Beiträge seit 01.01.20201 (pro Kind und Stunde) sind:
2,31€ bei einem Kind
1,78€ bei zwei Kindern
1,18€ bei drei Kindern
0,39€ bei vier und mehr Kindern

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.tev-fds.de/fuer-eltern